Schulentwicklung

Im Zuge einer sich innerschulisch und außerschulisch immer schneller entwickelnden Welt dient eine aktive und planvolle Gestaltung unserer pädagogischen Rahmenbedingungen dazu, der Gefahr einer willkürlichen und fragmentierten Gestaltung des Schullebens entgegenzuwirken, die Qualität unserer Schule zu sichern und auszubauen. Diese Qualitätssicherung und -entwicklung liegt eigenverantwortlich in der Hand der jeweiligen Schule und ist daher schulspezifisch.

Auf der Basis von Evaluationsprozessen, schulprogrammatischen Entscheidungen, Perspektiventwicklungen und personellen Ressourcen werden dabei der Unterricht und das Schulleben gestaltet und weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung soll als Dreiklang von Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung geschehen, die systematisch aufeinander bezogen sind.

Die konkreten Schulentwicklungsschwerpunkte orientieren sich dabei am Referenzrahmen Schulqualität NRW. Die Schulentwicklungsprozesse werden dabei von der Schulleitung initiiert und in der Umsetzung von einer Gruppe von Lehrerinnen und Lehrern gesteuert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Schulspezifische Umsetzung

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