16. – 17. Februar 2022 – 15-18 Uhr
Aktualisierung der Test und Quarantäneregelungen
Aufgrund der Neufassung der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 26. Januar 2022 nötig geworden.
Umgang mit dem Ergebnis eines positiven Coronaselbsttests in der Schule:
Begriffsklärung:
Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien = Coronaselbsttest
PoC-Antigen-Tests = Coronaschnelltest
Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) oder mindestens einem Coronaschnelltest zu unterziehen. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis […] bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.
Ist das Ergebnis negativ, ist die Isolierung beendet. Dies gilt nur dann nicht, wenn die getestete Person den Test während einer bereits bestehenden behördlich hat vornehmen lassen. In diesen Fällen richtet sich das Ende der Quarantäne nach der behördlichen Anordnung.
Positiv getestete Personen sind verpflichtet, unverzüglich alle ihnen bekannten Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand.
Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen […] wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen, oder der Vornahme des ersten positiven Tests. Die Isolierung kann von Personen, die seit 48 Stunden symptomfrei sind, vorzeitig beendet werden, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests […] oder eines Coronaschnelltests […] verfügt, der frühestens am siebten Tag der Isolierung
vorgenommen wurde.
Personen, die mit einer positiv getesteten Person […] in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses des Haushaltsmitglieds in Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht für
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) sind, also insgesamt drei Impfungen erhalten haben,
- geimpfte genesene Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber weniger als 90 Tagen zurückliegt und
- genesene Personen sind, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27, aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Die Quarantänepflicht gilt automatisch aufgrund der Regelungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung in der Fassung vom 26.01.2022. Eine gesonderte behördliche Anordnung der Quarantäne ist nicht erforderlich.
Die Quarantäne […] endet nach 10 Tagen gerechnet ab dem Symptombeginn, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen, oder dem Zeitpunkt der Vornahme der positiven Testung des positiv getesteten Haushaltsmitglieds (Primärfall). Sie kann vorzeitig beendet werden,
- nach 7 Tagen, wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines Coronaschnelltests […] verfügt, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne vorgenommen wurde,
- bereits nach 5 Tagen für Schülerinnen und Schüler […], wenn die betreffende Person über ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder Coronaschnelltests […] verfügt, der frühestens am fünften Tag der Quarantäne vorgenommen wurde.
S. Gringard
Informationen für 4. Klässler
Liebe Kinder, liebe Eltern,
hinter den Bilder-Button finden Sie / findet ihr Informationen und Eindrücke unserer und vielleicht bald auch eurer Schule.
Entscheidungen in diesen Zeiten zu treffen, fällt in allen Bereichen des Lebens schwer. Viel wichtiger ist es bei all der Ungewissheit, dass wir die innere Einstellung behalten, Entscheidungen für etwas zu treffen – für unsere Kinder – für unsere Zukunft! Optimistisch bleiben, gestalten und in Kontakt treten.
Deshalb unser folgendes Angebot:
Alle Eltern, die zum Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule Informationsbedarf haben, können ab sofort über das Sekretariat des Gymnasiums (05250-996460) einen individuellen Termin mit der Schulleitung vereinbaren.
Berufsberatung am Mittwoch, den 16. Februar 2022
Liebe Schülerinnen und Schüler,
am Mittwoch, dem 16. Februar 2022 besteht wieder die Möglichkeit sich zu den Themen Ausbildung, Studium, FSJ/FÖJ, Auslandsaufenthalt etc. von Frau Frost von der Bundesagentur für Arbeit beraten zu lassen. Falls ihr Fragen oder auch noch gar keine Idee von eurer beruflichen Zukunft habt, meldet euch gerne bei mir für eine Terminvergabe. Frau Frost ist von 7.45 – 14 Uhr im Haus und freut sich auf euch.
Viele Grüße
Katrin Hollmann (Team StuBo)