Quarantäne (aktuelle Regelung)

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne von Schüler*innen wird ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränkt. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.

Zur Sicherstellung eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz ist daher wichtig, dass die sämtliche Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen eine Bedingung für die gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen darstellt.

Wenn das Gesundheitsamt von der Schule keine gegenteiligen Hinweise auf besondere Umstände erhält, ist keine individuelle Kontaktpersonennachverfolgung aufzunehmen.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen.

Näheres entnehmen Sie bitte der gültigen Coronaschutzverordnung bzw. der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Zusätzliche schulische Testung an weiterführenden Schulen

An weiterführenden Schulen muss flankierend zu den neuen Vorgaben eine zusätzliche wöchentliche Testung ab Montag, 20. September 2021 stattfinden. Die Testungen werden grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt.

Die Schulleitung

Distanzunterricht für die JGSn 5 bis EF

Durch die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.04.2021 wurde festgelegt, dass gem. § 28b Absatz 3 Satz 7 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3 und 4 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt wird, dass für den Kreis Paderborn die Regelung des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 des Infektionsschutzgesetzes ab Donnerstag, 29.04.2021 0:00 Uhr gilt.

(3) […] Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt. […]. Für Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 gelten die Sätze 3 und 5 bis 7 entsprechend.

Das heißt, alle Schüler*innen der Jahrgänge 5 bis EF wechseln am Donnerstag, den 29.04.2021 in den Distanzunterricht. Dies gilt auch für die Schüler*innen, die bislang eine Teilnahme an der Testpflicht verweigert haben.

Die Schulleitung

Wechselunterricht ab dem 19.04.2021

Am Montag, 19.04.2021, werden für alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis EF den Präsenzunterricht im Wechselbetrieb wieder aufnehmen. Wir freuen uns als Kollegium, dass die Zusammenarbeit mit unseren Schüler*innen außerhalb der Videokonferenz stattfinden kann. Hoffentlich hält die Phase des Präsenzunterrichts etwas länger an.

Die Gruppeneinteilungen in rot und gelb bleiben bestehen. Um Planungssicherheit zu ermöglichen, beginnen wir am 19.04.2021 wie geplant mit der gelben Gruppe. Die gelbe Gruppe hat in der kommenden Woche also am Montag, Mittwoch und Freitag Unterricht, die rote Gruppe kommt dann am Dienstag und Donnerstag in die Schule. In der Woche ab dem 26.04.2021 wechseln die Gruppen.

Die Selbst-Testungen der Schüler*innen finden am Montag und Freitag für die gelbe Gruppe und am Dienstag und Donnerstag für die rote Gruppe statt. Für die Schüler*innen, die aus unterschiedlichen Gründen zur Selbst-Testung nicht in der Schule sein können, werden Selbst-Testungen durchgeführt, sobald diese wieder in der Schule sind.

Es gilt weiterhin: Schüler*innen, die einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, müssen nicht am Selbsttest teilnehmen.

Die Schüler*innen, die sich nicht selbst-Teste bzw. einen negativen testvorweisen können, werden vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) ausgeschlossen. Nicht getestete Schüler*innen haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. In diesem Zusammenhang erinnern wir an die Verantwortung der Eltern für einen regelmäßigen Schulbesuch (siehe 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW)

In der Zeit des Wechselbetriebs werden auch schriftliche Leistungsnachweise erbracht. Klassenarbeiten in der Sek I beschränken wir dabei auf die Fächergruppe 1 (Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, zweite Fremdsprache). Die zur Verfügung stehende Zeit ist beschränkt, besonders, wenn man einen Vorlauf von mehr als einer Woche Präsenzunterricht berücksichtigt.

Ab dem 26.04.2021 werden wir die Lerngruppen für die 2. Fremdsprache (Französisch und Latein) in fachhomogene Gruppen zusammenfassen, damit die Fachlehrer*innen in Latein und Französisch regulären Unterricht im Wechselbetrieb durchführen können. Gleiches gilt für die Religionskurse bzw. praktische Philosophie. Des Weiteren planen wir, auch für die Jahrgangsstufe Q1 den Wechselbetrieb ab dem 26.04.2021 einzurichten.

Die Schulleitung

Distanzunterricht am GyD

Fortsetzung der Selbsttests am GyD

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern!

Wir setzen am 26.03.2021 die Selbsttests für die Schüler*innen wieder fort. Aus organisatorischen Gründen können wir nur noch die gelbe Gruppe, die sich am Freitag im Präsenzunterricht befindet, sich selbst testen lassen.

Unser Testplan für alle Schüler*innen der gelben Gruppe der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sieht wie folgt aus:

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 der gelben Gruppe
05a (A101) / 05b (A104) / 05c (A102) / 05d (A103)
06a (KU2) / 06b (A221) / 06c (A222) / 06d (A220)
07a (B102) / 07b (B110) / 07c (B105) / 07d (B109)
08a (C101) / 08b (KU1) / 08c (C204)
09a (C103) / 09b (C104) / 09c (PH1)

Für die rot markierte Lerngruppe findet der Sportunterricht erst in der 2. Stunde statt. Zur Testung findet sich diese Lerngruppe in dem angegebenen Raum ein.

Zur Vorbereitung bitten wir alle Schüler*innen, sich vorher das Video zur richtigen Handhabung des Selbsttests anzusehen. Das Video ist hier zu finden: Handhabung – Schritt für Schritt im Video erklärt. Die Testung findet jeweils in der ersten Stunde des Unterrichts am vorgesehenen Tag statt. Die Schüler*innen sollten nach Möglichkeit eine eigene Handdesinfektion mit in die Schule bringen.

Durchführung der Selbsttests am GyD

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern!

Ab dem 22. März 2021 können wir am Gymnasium Delbrück die Selbsttests für die Schüler*innen durchführen. Die Test-Kits sind am 19.03.2021 in der Schule eingetroffen. Unser Ziel ist es, allen Schüler*innen ein Testangebot zu unterbreiten. Dadurch, dass die Test-Kits so spät eingetroffen sind, müssen wir für die “rote” Gruppe, die ja in dieser Woche im Präsenzunterricht in der Schule war, einen alternativen Testplan anbieten.

Das führt dazu, dass die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis EF der gelben Gruppe nur vom 22.03.2021 bis zum 25.03.2021 Präsenzunterricht hat. Die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis EF der roten Gruppe am 26.03.2021 Präsenzunterricht hat.

Unser Testplan für alle Schüler*innen sieht wie folgt aus:

Montag, 22.03.2021, 1. Stunde

EF gelbe Gruppe: M G1 (B202) / M G2 (B204) / M G4 (B208) / M G5 (B107)
LK – Schiene Q1 : (außer LK GE 1) M L1 (PC-R/A223), PA L1 (B210/B110), EK L1 (C201/A102), SW L1 (B104), D L2 (B205/B108), (E L2 B201/Bio2)
LK – Schiene Q2: E L3 (B105/A103), EK L1 (Ek1/A125), GE L1 (A121,A222), IF L1 (A120), KU L1 (KU2), M L1 (PH1/PH2), PA L1 (HAG), SW L1 (B101)

Montag, 22.03.2021, 2. Stunde

Q1 LK GE 1 (B207/B102)

Dienstag, 23.03.2021, 1. Stunde

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 der gelben Gruppe
05a (A101) / 05b (A104) / 05c (A102) / 05d (Mu2)
06a (A220) / 06b (A221) / 06c (Ku1) / 06d (B105)
07a (B102) / 07b (B110) / 07c (Mu 1) / 07d (B109)
08a (A103) / 08b (C 204) / 08c (PH1) /
09a (C103) / 09b (C104) / 09c (C202)
Für die rot markierten Lerngruppen findet der Sportunterricht erst in der 2. Stunde statt. Zur Testung finden sich diese Lerngruppen in den angegebenen Räumen ein.

Freitag, 26.03.2021, 1. Stunde

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis EF der roten Gruppe
05a (A101) / 05b (A104) / 05c (A102) / 05d (A103)
06a (KU2) / 06b (A221) / 06c (A222) / 06d (A220)
07a (B102) / 07b (B110) / 07c (B105) / 07d (B109)
08a (C101) / 08b (KU1) / 08c (C204)
09a (C103) / 09b (C104) / 09c (PH1)
EF E G1 (Mu1) / EF E G2 (C203) / EF E G3 (B210) /
EF E G4 (B201) / EF E G5 (B207)
Für die rot markierte Lerngruppe findet der Sportunterricht erst in der 2. Stunde statt. Zur Testung findet sich diese Lerngruppe in dem angegebenen Raum ein.

Zur Vorbereitung bitten wir alle Schüler*innen, sich vorher das Video zur richtigen Handhabung des Selbsttests anzusehen. Das Video ist hier zu finden: Handhabung – Schritt für Schritt im Video erklärt. Die Testung findet jeweils in der ersten Stunde des Unterrichts am vorgesehenen Tag statt. Die Schüler*innen sollten nach Möglichkeit eine eigene Handdesinfektion mit in die Schule bringen.

Die Schulleitung

Testungen für Schüler*innen

Nach Maßgabe des MSB erhält jeder Schüler/jede Schülerin noch vor den Osterferien die Möglichkeit, einen Selbsttest durchzuführen. Nachfolgend einige Informationen, wie sich das MSB das Vorgehen vorstellt:

  • Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schüler*innen statt. Für die Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe legt die Schulleitung geeignete Testzeitpunkte fest.
  • Das schulische Personal beaufsichtigt die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schüler*innen sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
  • Es wird mit sogenannten Antigen-Schnelltests getestet. Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber direkt vor Ort (PoC = Point of Care).
  • Es gilt weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schüler*innen zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schüler*innen müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
  • Die Selbsttests werden nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt. Die Schüler*innen haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Die Testtermine werden noch bekannt gegeben.
  • Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schüler*innen zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Sollte die Gruppengröße Mit Blick auf die Gruppengröße kann es erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, damit der Abstand gewahrt bleibt.
  • Die Schüler*innen führen den Selbsttest unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.
  • Damit die Testung seine Wirkung entfalten kann, sollten sie möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schüler*innen in der Schule durchgeführt werden. Die Testung ist freiwillig! Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen. Alle am Schulleben Beteiligten haben darauf zu achten, dass keine gruppendynamischen Prozesse zum Nachteil derer, die nicht an dem Selbsttest teilnehmen, entstehen.

Kurzanleitung zur Durchführung des Selbsttests

Muster-Widerspruchserklärung