Nach Maßgabe des MSB erhält jeder Schüler/jede Schülerin noch vor den Osterferien die Möglichkeit, einen Selbsttest durchzuführen. Nachfolgend einige Informationen, wie sich das MSB das Vorgehen vorstellt:
- Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schüler*innen statt. Für die Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe legt die Schulleitung geeignete Testzeitpunkte fest.
- Das schulische Personal beaufsichtigt die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schüler*innen sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.
- Es wird mit sogenannten Antigen-Schnelltests getestet. Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber direkt vor Ort (PoC = Point of Care).
- Es gilt weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schüler*innen zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schüler*innen müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
- Die Selbsttests werden nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt. Die Schüler*innen haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Die Testtermine werden noch bekannt gegeben.
- Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schüler*innen zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Sollte die Gruppengröße Mit Blick auf die Gruppengröße kann es erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, damit der Abstand gewahrt bleibt.
- Die Schüler*innen führen den Selbsttest unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.
- Damit die Testung seine Wirkung entfalten kann, sollten sie möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schüler*innen in der Schule durchgeführt werden. Die Testung ist freiwillig! Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen. Alle am Schulleben Beteiligten haben darauf zu achten, dass keine gruppendynamischen Prozesse zum Nachteil derer, die nicht an dem Selbsttest teilnehmen, entstehen.